Chemie-Richtlinien
Version vom 9. November 2021, 09:23 Uhr von Sarah.baminger (Diskussion | Beiträge)
DIESE SEITE WIRD ZURZEIT NEU ERSTELLT. SIE IST ERST IN BEARBEITUNG UND DIE RICHTLINIEN SIND NOCH NICHT IN KRAFT!
Allgemeine Hinweise
Übertragung für Chemie abweichend von/ergänzend zu den Mathematikübertragungsrichtlinien
1. Ignorieren der Tiefstellung bei Formeln
Ein Tiefgestellter Index für die Anzahl von Atomen wird nicht als solcher angeben. (Dann gibt es bei Zusatzindizes kein Problem.)
- H2O; O2; H2; CH4; Mg(OH)2; C3H5(OH)3
2. Anzahl von Mikroteilchen
Nach Angabe der Mengeneinheiten von Atomen, Molekülen, Elektronen... kommt immer ein Abstand
- 2 Mg; 2 C2H5OH; 2 e^(-)
- 6 CO2 +6 H2O -> C6H12O6 +6 O2
3. Zusatzangaben zu Formeln (Aggregatzustände)
bevorzugt nicht als Index, sondern nur in runden Klammern
fest -s (solid), flüssig -l (liquid), gasförmig -g (gaseous)