Längere Hervorhebung mit Informationsgehalt

Aus Aufbereitungsrichtlinien
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Zu längeren hervorgehobenen Inhalten gehören u.a.:

  • Inhalte, die eingerahmt sind
  • Inhalte, die farbig unterlegt sind (Merktexte, Grammatiküberblick, Zusammenfassungen, ...)
  • Marginalien (längere Zusatzinformationen an den Seitenrändern)

Eine Information, die über Abkürzungen hinausgeht, und entweder an den Seitenrändern steht, eingerahmt oder farblich unterlegt ist, stehen in der Vorlage an oftmals nicht voraussehbaren Positionen.

Allgemeine Aufbereitungshinweise

  • Im aufbereiteten Dokument sind diese Passagen dort einzufügen, wo es der Kontext verlangt. Ist dies nicht erkennbar, sollen sie bevorzugt am Anfang der entsprechenden Aufgabe/Angabe stehen. Da aber nie eindeutig voraussehbar ist, wo eine solche besonders gekennzeichnete Stelle eingeschoben zu finden ist, wird sie zwischen doppelten senkrechten Strichen "|| ... ||" eingeschlossen und durch dreiBindestriche in der nächsten Zeile vom Folgeabsatz getrennt.
  • Wenn bestimmte Hervorhebungen immer wieder vorkommen und sind diese nur durch Symbole oder nur durch die Art des Rahmens oder der Farbe als solche zu erkennen sind, kann es sinnvoll sein, die Ankündigung mit bestimmten Kurzbezeichnungen durchzuführen und diese unter "Zeichenerklärungen" zu erläutern.
  • Beschreibung von bildhaften Darstellungen führen zu Texten, wie sie im Original nicht vorkommen. Diese veränderte Aufgabenstellungen, sowie ergänzende und veränderte Angaben werden unter doppelte geschweifte Klammern "{{...}}" gesetzt, um zu verdeutlichen, dass dieser Text in der Form nicht im Original vorkommt.

Beispiele