Inhaltsverzeichnis

Aus Aufbereitungsrichtlinien
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Das Inhaltsverzeichnis ist ein sehr wichtiges Navigationswerkzeug. Es gelten dafür folgende allgemeine Regeln:

  • Unabhängig von seiner Position in der Schwarzschriftvorlage befindet sich das Inhaltsverzeichnis in der aufbereiteten Version ganz am Anfang des Buches, unmittelbar nach den Metadaten (Titelseite, ...).
  • Das Inhaltsverzeichnis in der aufbereiteten Version beinhaltet alle Überschriften der Ebenen 1-5, eingeschlossen jene, die von der aufbereitenden Person als Überschrift ausgezeichnet wurden. Es ist somit vorgesehen und zulässig, dass das Inhaltsverzeichnis der aufbereiteten Version von dem der Originalversion abweicht.
  • Das Inhaltsverzeichnis beginnt auf einer neuen Seite, und nach dem Inhaltsverzeichnis beginnt wiederum eine neue Seite.
  • Das ursprüngliche Inhaltsverzeichnis wird gelöscht, und das aktuelle wird nach der Fertigstellung der aufbereiteten Version im Word automatisch erstellt.

Digitale Version

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln gelten für die digitale Version folgende Anforderungen:

  • Der Titel ist immer "Inhaltsverzeichnis". Wenn in den Sprachlehrbüchern dafür der entsprechende fremdsprachliche Begriff verwendet wird, steht davor noch der deutsche Name "Inhaltsverzeichnis", um die Suche zu erleichtern. So haben wir z. B. in den englischen Sprachbüchern:
    Inhaltsverzeichnis
    Table of Contents
  • Der Titel entspricht in der visuellen Formatierung der Formatvorlage für die Überschrift der Ebene 1, wird aber als solche nicht ausgezeichnet, da sonst dadurch sein Inhalt auch als ein Inhaltsverzeichniseintrag wiederholt werden würde.
  • Alle Inhaltsverzeichniseinträge sind Verweise zu den entsprechenden Überschriften im Buch.
  • Die Einträge beinhalten keine Seitenverweise. Die Word-Seiten, die als Angabe in den automatisch erstellten Inhaltsverzeichnissen stehen, entsprechen in der aufbereiteten digitalen Version nicht mehr den Seiten der Schwarzschriftvorlage.
  • Die Einträge werden entsprechend den Überschriftenebenen eingerückt. Dabei wird jede Ebene um 0,75 cm eingerückt.

Brailledruckversion

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln:

  • Die Einträge für die Überschriften der Ebene 1 sind ohne einzug linksbündig gedruckt. Einträge für höhere Ebenen sind jeweils zwei Stellen pro Ebene eingerückt. So beginnen die Einträge für die Überschriften der Ebene 2 auf Position 3; für die Ebene 3 auf Position 5 usw.
  • Jeder Inhaltsverzeichniseitrag besteht aus folgenden Komponenten:
  1. Eine entsprechend eingerückte Überschrift
  2. Füllpunkte
  3. am rechten Rand der Zeile Schwarzschriftseitenzahl in gesenkten Ziffern gefolgt von der Brailleseitenzahl in normalen Ziffern.