Informationsgrafik

Aus Aufbereitungsrichtlinien
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Dazu gehören u. a.:

  • Bilder, in denen die Aufgaben inkludiert sind (Bilderwörterbuch)
  • Alle Arten von Diagrammen
  • Rechenketten
  • ...

Eine solche Grafik ist notwendig, um den Inhalt zu verstehen. Sie muss immer zielgerichtet umgesetzt werden. Das kann entweder in der Form einer textuellen Beschreibung oder als taktile Grafik geschehen.

Die Richtlinien für die Aufbereitung von taktilen Grafiken werden hier nicht spezifiziert.

Die Formatierung der Grafikbeschreibung hängt stark von der Art der zu beschreibenden Grafik ab. Wenn die Grafik oder ihre Teile die Objekte repräsentieren, die für die Lösung einer Aufgabe notwendig sind, sollen diese Objekte in einer Aufzählungsliste aufgelistet werden.

Allgemeine Aufbereitungshinweise

  • Es ist wesentlich, genau zwischen Grafiken zu unterscheiden, die unbedingt notwendig sind, um die Inhalte zu verstehen oder Aufgaben bearbeiten zu können und solchen, die keinen oder einen - in dem jeweiligen Zusammenhang - vernachlässigbaren Informationsgehalt haben und daher nicht verbalisiert werden müssen. Die Entscheidung muss situationsangepasst erfolgen und bedarf einer Auseinandersetzung mit den Aufgaben der Grafiken.
  • Wenn Grafiken beschrieben werden, müssen diese Beschreibungen an jener Stelle eingefügt werden, wo sie gebraucht werden. Manchmal wird es auch sinnvoll sein, die Aufgabenstellung anzupassen oder Texte zu ergänzen.
  • Beschreibungen stehen unter doppelten geschweiften Klammern. Sie werden mit einer Kurzcharakteristik (Grafik / Diagramm / Bild / Graph / ...) gefolgt von einem Doppelpunkt, eingeleitet.
  • Mitunter sind Abkürzungen (bei Diagrammen) das Mittel der Wahl. Die Abkürzungen werden als Legende angegeben. Sie stehen am Zeilenanfang, gefolgt von einem Leerzeichen, drei Punkten, einem Leerzeichen und dem vollen Test.
    z.B.
Legende:
AU ... Autounfälle 
MU ... Motorradunfälle 
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Außnahmen

Volksschulbücher

Die Beschreibungen von Bildern in den Volksschulbüchern fallen weg. Rechnungen und Arbeitsaufträge werden so übertragen, dass der Bildungsauftrag erfüllt werden kann.

Beispiele