Längere Hervorhebung mit Informationsgehalt

Aus Aufbereitungsrichtlinien
Version vom 5. März 2024, 10:22 Uhr von Sarah.baminger (Diskussion | Beiträge)
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Einleitung

Zu längeren hervorgehobenen Inhalten gehören u.a.:

• Inhalte, die eingerahmt sind
• Inhalte, die farbig unterlegt sind (Merktexte, Grammatiküberblick, Zusammenfassungen, ...)
Marginalien (längere Informationen an den Seitenrändern)

Eine Information, die über Abkürzungen hinausgeht, und entweder an den Seitenrändern steht, eingerahmt oder farblich unterlegt ist, stehen in der Vorlage an oftmals nicht voraussehbaren Positionen.

Allgemeine Aufbereitungshinweise

Abs.1)

Mit dem Tastenkürzel ALT-SHIFT-F wird der Absatz in dem der Cursor steht als Längere Hervorhebung markiert. MB 028

||Text

Text

\||

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Abs.2)

Im aufbereiteten Dokument sind diese Passagen dort einzufügen, wo es der Kontext verlangt. Ist dies nicht erkennbar, sollen sie bevorzugt am Anfang der entsprechenden Aufgabe/Angabe stehen. MB 028 | MB 026

2.1) Vokabelkästen, Beispiele und Hinweise sind immer vor dem dazu gehörigen Text zu positionieren. MB 027

Abs.3)

Wenn bestimmte Hervorhebungen immer wieder vorkommen und wenn diese nur durch Symbole oder nur durch die Art des Rahmens oder der Farbe als solche zu erkennen sind, kann es sinnvoll sein, die Ankündigung mit bestimmten Kurzbezeichnungen durchzuführen und diese unter Zeichenerklärung zu erläutern. MB 027

Beispiele