Musiknoten

Aus Aufbereitungsrichtlinien
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Allgemeine Aufbereitungshinweise

Abs.1)

Musiknoten werden nicht übertragen, da nicht zu erwarten ist, dass die Betroffenen mit der Blindennotenschrift vertraut sind. MB 056

Abs.2)

Werden Liedtexte übertragen, die unter Noten stehen, werden diese der leichteren Lesbarkeit wegen als Fließtext geschrieben. MB 056

Beispiele

Beispiel 056 - Musiknoten