Mathematik-Richtlinien für die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen

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• Aufgaben zu „Wege suchen und beschreiben“ <span style="float:right;">[[Beispiel 213 - VS - Wege suchen und beschreiben|MB 213]]</span>
 
• Aufgaben zu „Wege suchen und beschreiben“ <span style="float:right;">[[Beispiel 213 - VS - Wege suchen und beschreiben|MB 213]]</span>
  
• Aufgaben zu „Formen erkennen, zählen und ausmalen“ <span style="float:right;">[[Beispiel 214 - VS - Formen erkennen|MB 214]]</span>
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• Aufgaben zu „geometrische Formen erkennen, zählen und ausmalen“ <span style="float:right;">[[Beispiel 214 - VS - Formen erkennen|MB 214]]</span>
  
 
• Aufgaben zum Schätzen, Messen und Verbinden von Längen werden nicht übertragen. <span style="float:right;">[[Beispiel 230 - VS - Längen|MB 230]]</span>
 
• Aufgaben zum Schätzen, Messen und Verbinden von Längen werden nicht übertragen. <span style="float:right;">[[Beispiel 230 - VS - Längen|MB 230]]</span>

Version vom 16. Juli 2024, 07:58 Uhr

Mathematik-Richtlinien für die Volksschule

Abs.1)

Sprechblasen werden nur übertragen, wenn sie zur Lösung der Aufgabe erforderlich sind oder eine Rechenregel enthalten.

MB 207 | MB 208 | MB 209 | MB 210

Abs.2)

Grafiken, die ausschließlich Rechenoperationen enthalten, sollen nur in Form von Rechnungen übertragen werden.

MB 211

Abs.3)

Aufgaben, die nicht übertragen werden, werden mit {{Aufgabe mit taktilem Material lösbar}} übertragen.

3.1) Bei Aufgaben, die nur mit Material lösbar sind, wird die Grafik/Aufgabe nur erwähnt, aber nicht erklärt.
3.2) Folgende Aufgaben werden nicht übertragen:

• Aufgaben zu „Wege suchen und beschreiben“ MB 213

• Aufgaben zu „geometrische Formen erkennen, zählen und ausmalen“ MB 214

• Aufgaben zum Schätzen, Messen und Verbinden von Längen werden nicht übertragen. MB 230

3.3) Ausnahme:

• Würfelspiele, MB 215

• Spielfelder und

• Gitterrätsel MB 228

werden ebenfalls nicht übertragen, aber mit {{Aufgabe wurde nicht übertragen}} gekennzeichnet.

MB 212

Abs.4)

Die Einer- und Zehnerdarstellung wird nur dann beschrieben, wenn der Arbeitsauftrag sonst nicht erfüllt werden kann.

ohne: MB 216 | MB 217 | MB 210 | MB 218

mit: MB 219 | MB 220

Abs.5)

Hundertertafel/Hunderterfeld

5.1) Die bildlich dargestellte Aufgabenstellung auf einem Hunderterfeld wird ohne Beschreibung direkt als Rechnung übertragen. MB 221 | MB 222
5.2) Die Darstellung der Hundertertafel wird nicht übertragen. MB 223
5.3) Aufgaben zu Ausschnitten von Hunderterfeldern werden nicht übertragen. MB 224
5.4) Aufgaben zu Hunderterfeldern mit verdeckten Zahlen werden nicht übertragen. MB 225

Abs.6)

Rechendreiecke/Zauberdreiecke werden nicht beschrieben. MB 227

Abs.7)

Zahlenstrahl

7.1) Beschreibung des Zahlenstrahls nur, wenn er zur Lösung notwendig ist.
7.2) Zum Markieren einer Zahl wird eine eckige Klammer hinter die Zahl gesetzt.
7.3) Der Zahlenstrahl muss nicht zwecks Übersichtlichkeit aufgeteilt werden. Auf Brailledruck kann man diese Aufgabe nicht umsetzen. Auf der Braillezeile ist die Darstellung fortlaufend.
7.4) Als Platzhalter werden Fragezeichen ? verwendet.


MB 234 | MB 235

MB 232

MB 233


MB 231

Abs.8)

Struktur/Übersicht

8.1) Ein Text in doppelt geschwungenen Klammern ist in eine neue Zeile zu setzen.
8.2) Wenn in einer Grafik zwei oder mehr Inhalte (z.B. Rechenoperationen) dargestellt sind, soll jeder Inhalt in einer neuen Zeile geschrieben werden.
MB 229