Mathematik-Richtlinien für die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. März 2022, 07:00 Uhr
Mathematik-Richtlinien für die Volksschule
Abs.1) |
Sprechblasen werden nur übertragen, wenn sie zur Lösung der Aufgabe erforderlich sind oder eine Rechenregel enthalten. |
MB 207 | MB 208 | MB 209 | MB 210 | ||||||||
Abs.2) |
Grafiken, die ausschließlich Rechenoperationen enthalten, sollen nur in Form von Rechnungen übertragen werden. |
MB 211 | ||||||||
Abs.3) |
Aufgaben, die nicht übertragen werden, werden mit {{Aufgabe mit taktilem Material lösbar}} übertragen.
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MB 212 | ||||||||
Abs.4) |
Die Einer- und Zehnerdarstellung wird nur dann beschrieben, wenn der Arbeitsauftrag sonst nicht erfüllt werden kann. |
ohne: MB 216 | MB 217 | MB 210 | MB 218 | ||||||||
Abs.5) |
Hundertertafel/Hunderterfeld
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Abs.6) |
Bei der Auflösung von Rechentabellen darf es nur eine unbekannte Variable geben. | MB 226 | ||||||||
Abs.7) |
Rechendreiecke/Zauberdreiecke werden nicht beschrieben. Bei der Übertragung der Aufgaben darf nur eine Variable fehlen. | MB 227 | ||||||||
Abs.8) |
Zahlenstrahl
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Abs.9) |
Struktur/Übersicht
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MB 229 |